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Unterstützen Sie mich durch eine Spende:

Spendenkonto: 1100438293


Bankleitzahl: 86055592


Institut: Sparkasse Leipzig

Empfänger: SPD Ortsverein Leipzig Nordwest

Für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement gilt Ihnen mein Dank: Ich freue mich über Ihre Spende. Geben Sie bitte unbedingt im Verwendungszweck Landtagswahlkampf Wahlkreis 31, kurz LWK 31 an. Schreiben Sie mir bitte eine E-Mail oder geben Sie Ihre Kontaktdaten im Verwendungszweck der Überweisung an. Der Ortsverein ist über den Stadtverband berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Beachten Sie bitte die Hinweise für Spenden an politische Parteien.

Hinweise für Spenden an politische Parteien

Absetzbarkeit von Spenden

Spenden und Beiträge an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Dies hat einen überzeugenden Grund: Das politische Engagement, das sich durch die Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge, aber auch durch Spenden an die Parteien äußert, soll unterstützt werden. Dies hat der Gesetzgeber so gewollt. Und dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Gericht sieht in den Beiträgen und Spenden, die eine Partei erhält, auch ein Kriterium für die Zustimmung, die die Partei bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt.

Steuerermäßigung von Spenden

Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht für Spenderinnen und Spender zwei Regelungen vor:

§ 34g Satz 2 EStG sieht vor, dass die tarifliche Einkommensteuer um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung gesenkt werden kann. Dabei gelten aber bestimmt Höchstwerte: Bei Einzelveranlagung maximal 825 Euro, bei Zusammenveranlagung maximal 1.650 Euro.
Darüber hinaus gehenden Spenden und Beiträge können gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auch hierbei gilt es, bestimmte Höchstwerte zu beachten: Maximal 1.650 Euro bei Einzelveranlagungn und maximal 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung, beispielsweise bei Ehepartnern.
Transparenz bei Spenden

Diese Regelungen geltend übrigens nur für so genannte natürliche Personen. Juristische Personen, also Unternehmen, können ihre Spenden an politische Parteien nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch die eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden.

Spenden, die 50.000 Euro überschreiten, müssen unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlichen muss.

Mitmachen im Ortsverein

Wir suchen immer politische Mitstreiter und freuen uns, wenn sich Interessenten für politische Meinungen, Entwicklungen und Arbeit bei uns anschließen. Auch Personen, die sich nicht sofort zur Mitgliedschaft entscheiden, sondern gern vorab die Arbeit im Ortsverein kennen lernen möchten, sind gern gesehene Gäste. Sprechen Sie uns an!
Mein Heimatortsverein ist der SPD Ortsverein Leipzig Nordwest, den Link finden sie rechts oben.

 

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Zitate

Das Alter hört sich gern, auch wenn es nichts zu sagen hat.
[Johann Wolfgang von Goethe]

 

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